SuperWash oder TopWash – Welche Gehirnwäsche darf es denn sein?

SuperWash oder TopWash – Welche Gehirnwäsche darf es denn sein?

veröffentlicht am 13. Mai 2017 von Avigan

Die Wahl des Waschprogramms

…wird dem registrierten Bürger überlassen, ob eine der Hochglanzversionen oder ein Low Budget Produkt, die Kosten sind sogar die gleichen. Nur, die Inanspruchnahme dieser führsorglichen Reinigungsangebote abzulehnen und daraufhin gar die Gebühr nicht zu bezahlen, das ist ihm unter Starfandrohung bis hin zur Inhaftierung untersagt. Dies macht nachdenklich.

Eben diese erzwungene Finanzierung einer Medienlandschaft, der es, neben einer ethisch-moralischen Verantwortung, an einer kritischen, ausgewogenen Berichterstatung ermangelt, stellt bei offener Betrachtung das Gewissen eines jeden Einzelnen vor eine ernsthafte Herausforderung. Nicht zuletzt deswegen, weil die transportierten Deutungen und Bewertungen ganz offensichtlich ein Herrschafts- und Wirtschaftssystem stützen und propagieren, dass die Welt an den Abgrund geführt hat.

Der Autor sieht sich nach wiederholter Konfrontation mit Fällen von menschenverachtender, kriegstreiberischer Propaganda seitens ARD, ZDF und anderen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten gezwungen, die Zahlung zu verweigern. Zum Ausdruck gebracht gegenüber den Einrichtungen, die eine Bezahlung ihrer Tätigkeit, unabhängig von deren Inanspruchnahme, einfordern, hat er das heute mit diesem Schreiben:


An die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) /
den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln

Nachrichtlich an: Südwestrundfunk, Intendant, Anstalt des öffentlichen Rechts, Neckarstraße 230, 70190 Stuttgart

XXXXX, 13.05.2017

Beitrags-Konto XXX XXX XXX – Einstellung der Beitragszahlung

Guten Tag die Damen und Herren,

der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat laut § 11 RStV (Rundfunkstaatsvertrag) den Auftrag:

„(1) Auftrag der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist, durch die Herstellung und Verbreitung ihrer Angebote als Medium und Faktor des Prozesses freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung zu wirken und dadurch die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben in ihren Angeboten einen umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen in allen wesentlichen Lebensbereichen zu geben. Sie sollen hierdurch die internationale Verständigung, die europäische Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Bund und Ländern fördern. Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.

(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“

Mit großer Sorge beobachte ich nun schon seit Jahren eine zunehmend einseitige, konfliktschürende und manipulative Berichterstattung in ARD, ZDF, DLF und anderen öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten. Diese entspricht weitgehend nicht dem Auftrag, wie er in §11 des Rundfunkstaatsvertrags definiert ist. Es kann weder von einem „umfassenden Überblick über das internationale, europäische, nationale und regionale Geschehen“ noch von einer Förderung der internationalen Verständigung gesprochen werden. Sehr auffallend in diesem Zusammenhang ist die notorisch negative und diffamierende Art der Berichterstattung über Russland während die USA hingegen, selbst für ihre völkerrechtswidrigen Kriege, in keiner Weise kritisiert werden. Die „Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit“ werden grob missachtet. Besonders deutlich erkennbar ist dies auch in der Berichterstattung über die aktuellen kriegerischen Konflikte in Syrien und der Ukraine. Hier wird durch die Wortwahl, Falsch- und Desinformation, Verschweigen, Verzerrung, Fragmentierung, Dekontextualisierung und nicht zuletzt Emotionalisierung der Medienkonsument manipuliert.
Eine Vielzahl von Fällen sind in den alternativen Medien, so z.B. auf den Webseiten www.publikumskonferenz.de, www.nachdenkseiten.de, www.kenfm.de, propagandaschau.wordpress.com, www.rubikon.news, www.free21.org, und von namhaften Wissenschaftlern und Autoren wie z.B. Prof. Noam Chomsky und Prof. Rainer Mausfeld dargelegt und bewiesen worden.

Diese Art der Berichterstattung des deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunks gefährdet akut und in hohem Maße den Frieden auf der Welt und hilft mit, bestehende kriegerische Konflikte aufrecht zu erhalten. In der Vergangenheit wurden so bereits über Millionen von Menschen Tod und Leid gebracht. Auch die aktuell über 65 Millionen Flüchtlinge weltweit sind von den öffentlich-rechtlichen Medien mitzuverantworten.

Ich kann unter diesen Umständen eine weitere finanzielle Unterstützung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks über die Zahlung der sogenannten GEZ Gebühr mit meinem Gewissen nicht mehr vereinbaren.

Mit Art. 4 sowie Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136–139, 141 der insoweit fortgeltenden Weimarer Reichsverfassung hat jeder Einzelne die Freiheit und das Recht, religiöse, weltanschauliche und moralische Überzeugungen zu bilden, zu äußern und zu befolgen.

Meinem Gewissen und meinen religiösen, weltanschaulichen und moralischen Überzeugungen folgend stelle ich ab sofort die Zahlung der GEZ Gebühr ein.

XXXXX, 13.05.2017


Das Schreiben darf gerne als (abgewandelte) Vorlage für gleichartige Erklärungen genutzt werden. Über die nachfolgende Korrespondenz wird an dieser Stelle berichtet werden.

Einen aktuellen, empfehlenswerten Vortrag zum Thema Manipulation durch die Medien, gehalten von Prof. Rainer Mausfeld am 1. Mai 2017 in München, findet man bei YouTube.

 

 

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